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Buchrezension: Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, Bundesdatenschutzgesetz, Kompaktkommentar zum BDSG, 5. Auflage, 2016

Das Arbeiten mit kommentierten Gesetzestexten zählt bekanntlich zum unabdingbaren Handwerkszeug eines jeden Juristen. Umso wichtiger ist es, dass der „Kommentar“ möglichst die aktuellsten Entwicklungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Meinungen aus der rechtswissenschaftlichen Literatur abbildet. Dank der freundlichen Unterstützung vom Bund-Verlag hatte ich die Möglichkeit, den derzeit aktuellsten Gesetzeskommentar zum Datenschutzrecht (Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, Bundesdatenschutzgesetz, Kompaktkommentar zum BDSG, 5. Auflage, 2016) unter die Lupe zu nehmen.

Das Datenschutzrecht befindet sich zurzeit massiv im Wandel. Nicht nur die bahnbrechende Entscheidung des EuGH zu „Safe Harbor“ und die anschließenden Folgen der (Un)Sicherheit der nationalen und europaweiten Datenschutzbehörden, sondern auch die bevorstehende EU-Datenschutzgrundverordnung stellen vor allem die Datenschützer und Datenschutzbeauftragten vor neue Herausforderungen bei der tagtäglichen Arbeit. Und auch der Arbeitnehmerdatenschutz findet immer mehr Beachtung, insbesondere wegen der zunehmenden Fülle an Rechtsfragen hinsichtlich der Überwachung und Kontrolle der Beschäftigten sowie auch deren Verhalten am Arbeitsplatz, aber auch dessen Auswahl als Bewerber oder potentieller Job-Kandidat. Ebenso gilt es die kaum aufzuhaltende technische Entwicklung, die sich einst vom Computer und Internet bis mittlerweile in die privaten Wohnzimmer und auf den Straßen- und Luftverkehr erstreckt, datenschutzrechtlich einzuordnen und möglichst auch einzugrenzen. Wegen der technischen Weiterentwicklung der Gesellschaft ist ein interessengerechtes Datenschutzziel zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund veröffentlichte der Bund-Verlag in der vergangenen Woche die mittlerweile 5. Auflage des Kompaktkommentars zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die maßgeblich von den vier namenhaften Autoren verfasst wurde:

Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen
Dr. Thomas Klebe, Leiter des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht Frankfurt/M., Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, ehrenamtlicher Richter am BAG, langjähriger Justiziar der IG Metall
Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences sowie wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein
Dr. Thilo Weichert, M.A. pol., von 2004 bis Juli 2015 Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und damit Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), Kiel
(Quelle: Bund-Verlag)

Der Aufbau: Kompaktkommentar zum BDSG

Bereits der Buchdeckel und das anschließende Vorwort weisen darauf hin, dass dieses Werk den Stand Anfang Oktober 2015 beinhalten soll und auch die EuGH-Entscheidung zu „Safe Harbor“ vom 6. Oktober 2015 umfassend gewürdigt wurde. Insgesamt sind die Gesetzgebung, Rechtsprechung und rechtswissenschaftliche Literatur bis zum Zeitpunkt Ende 2015 berücksichtigt.

Nach dem aktualisierten Vorwort und Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis befindet sich der abgedruckte Gesetzestext zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in diesem Buch. Anschließend folgt eine rund 45-seitige und vom ehemaligen Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert verfasste Einleitung (S. 77 – 116), in welcher die historische Entwicklung des BDSG hin zu brandaktuellen Themen und darüber hinaus ein erster Ausblick auf die erwartete EU-Datenschutzgrundverordnung aufgezeigt werden.

Hieran schließt die umfassende Kommentierung jeder einzelnen Vorschrift aus dem BDSG in gewohnter Breite an. In ihrer Kommentierung versuchten die Autoren auf übersichtliche Weise die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur einfließen zu lassen, ohne jedoch bei diesem Kompaktkommentar den Blick auf das praxisnahe Wesentliche zu verlieren. Dabei ist die Nähe zu technischen Systemen / Prozessen ebenso wie praxisnahe und wertende Erläuterungen keine Seltenheit. Trotz vieler technischer Begrifflichkeiten ist der kommentierte Teil des Werks durchweg verständlich und prägnant verfasst.

An verschiedenen Stellen wurden brandaktuelle Fragestellungen eingearbeitet, die zu Abweichungen von vorherigen Auflagen führen. So wird beispielsweise unterhalb der Vorschrift aus § 4b BDSG über mehrere Seiten die genannte EuGH-Entscheidung („Safe Harbor“) (S. 190 – 195) und die darin entwickelten Kriterien für die zukünftige Überprüfung eines angemessenen und mit dem Unionsrecht vereinbaren Schutzlevels des Drittstaates diskutiert wie auch mit einem kritischen Auge gewürdigt.

Innerhalb der Kommentierung zu § 6b BDSG werden der Einsatz von Drohnen, Wildkameras und Dashcams, der unter Umständen einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen darstellt, sowie sonstige Überwachungssysteme im öffentlichen Raum besprochen. Zudem lässt sich die Problematik beim Cloud Computing und anderen technischen Lösungen wie „Bring your own device“ (BYOD) aus datenschutzrechtlicher Sicht an unterschiedlichen Stellen, beispielsweise in der Kommentierung zu § 4b und § 9 BDSG nachlesen. Gleiches gilt für die technischen Anforderungen an die Datensicherheit und erforderliche Kontrollsysteme.

Und auch die immer wiederkehrenden Fragen rund um den Datenschutz in den sozialen Netzwerken wie z.B. bei Facebook werden unterhalb verschiedener Normen besprochen, beispielsweise in der Kommentierung zu §§ 13, 28, 32 (Beschäftigungsverhältnis) BDSG und in grundsätzlicher Hinsicht bezüglich den Anforderungen an die Einwilligung des Einzelnen unter § 4a BDSG.

Ferner bemessen die Autoren in diesem BDSG-Kommentar dem Arbeitnehmerdatenschutz einen hohen Wert bei, der angesichts der jüngeren Entwicklung in der Rechtsprechung und trotz des ausgebliebenen Handelns des Gesetzgebers zum so genannten „Beschäftigtendatenschutz“ immer wieder in unterschiedlichen Fallkonstellationen eine signifikante Rolle spielt. Dies spiegelt sich auch in der ausführlichen Kommentierung von § 32 BDSG wider (S. 595 – 657). Zu denken ist dabei an die Überwachung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz, praxistaugliche Verhaltensvorschriften für die Mitarbeiter (Surfen am Arbeitsplatz?) sowie grundsätzlich an die rechtskonforme Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten des Beschäftigten oder Bewerbers (Bewerberdaten). Hierzu finden sich zahlreiche Ausführungen und Bewertungen der jeweiligen Autoren unter den einschlägigen Vorschriften, insbesondere in § 32 BDSG.

Weitere, sich in der heutigen Zeit aufdrängende technische Aspekte wie die Einstufung von GEO-Daten, Bewegungsprofilen, GPS Ortung oder Video-Überwachung wurden punktuell kommentiert (z.B. in §§ 3, 6b, 29, 32 BDSG).

Nach dem Abschnitt der Gesetzeskommentierung werden verschiedene themenrelevante Gesetze, Vorschriften und europäische Entscheidungen als Anhang aufgeführt, die der „Datenschutzrechtler“ ab und zu nachschlägt. Den Abschluss des Werks bildet ein gut strukturiertes und umfassendes Stichwortverzeichnis.

Alles in allem bleibt der Kompaktkommentar trotz oder gerade wegen des Umfangs von 976 Seiten handlich und ist wegen der gewählten Schriftgröße und dem Layout leserlich und übersichtlich. Für das tägliche Arbeiten in diesem Rechtsgebiet bietet der BDSG-Kommentar ausreichend Fundstellen und Informationen.

Fazit

Die Rückseite des BDSG Kompaktkommentars
Die Rückseite des BDSG Kompaktkommentars

Der Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, Kompaktkommentar zum BDSG, 5. Auflage 2016 stellt ein übersichtliches Werk dar, welches derzeit nahezu das Aktuellste zum Datenschutzrecht abdeckt. Dabei gelingt es den Autoren, einen guten Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung zum Datenschutz mit vielen praxisnahen Bezügen zur technischen und rechtlichen Entwicklung zu leisten und einen Großteil aller gegenwärtiger Fragestellungen im Datenschutzrecht einzuarbeiten. Viele Themen sind aus Sicht des Arbeitnehmers oder Betroffenen dargestellt, weswegen das Werk grundsätzlich nicht nur für jeden Juristen, sondern auch für den interessierten „Laien“ als Hilfestellung dienen dürfte. Zahlreiche Zusatzinformationen für den Leser runden den Kommentar ab.

Wegen der zeitlichen Dauer des Überarbeitungsprozesses konnte leider die bedeutende Entwicklung zum Jahresbeginn 2016 wie z.B. zum „EU US Privacy Shield“ nicht mehr in die Kommentierung einfließen, aber mit diesem Los hat nun mal jedes Print-Werk zu kämpfen. Einen optimalen Zeitpunkt der Überarbeitung bzw. Veröffentlichung wird es wohl im Datenschutzrecht in der nächsten Zeit nicht geben. Es ist einfach derzeit zu viel im europäischen Fluss. Ungeachtet dessen geben die Autoren an vielen Stellen einen kleinen Ausblick auf die großen Neuerungen in dem kommenden Jahr, die mit der bevorstehenden EU-Datenschutzgrundverordnung einhergehen.

Alle Daten im Überblick

Wolfgang Däubler, Thomas Klebe, Peter Wedde, Thilo Weichert, Bundesdatenschutzgesetz, Kompaktkommentar zum BDSG
2016, 976 Seiten, gebunden, 5. Aufl.
ISBN: 978-3-7663-6446-3
Verlag: Bund-Verlag

Weitere Informationen zu diesem Werk, das Inhaltsverzeichnis sowie eine Leseprobe finden sich auf der Seite des Bund Verlags, auf welcher der Kommentar auch käuflich zu erwerben ist.

 

Hinweis: Der Kompaktkommentar wurde mir dank der freundlichen Unterstützung des Bund-Verlags für die Rezension zur Verfügung gestellt.

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