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Drohnen: Viele Zukunftsvisionen, aber auch viel Rechtsunsicherheit

Eines der Hauptthemen der diesjährigen IFA in Berlin sind die Drohnen im Consumer-Bereich. Die kleinen elektronischen Flugkörper für Jedermann werden nicht nur immer beliebter, sondern mittlerweile sogar im professionellen Wettbewerben wie dem Drohnen-Rennen der „Dronemaster Summit“ oder auf den Drohnen „Weltmeisterschaften“ in Dubai eingesetzt. Immer mehr Hersteller drängen in den Markt, was zu sinkenden Preisen und verbesserter Technik führt. Bald gibt es vermutlich die kleinen Flieger für ein paar Hundert Euro im Supermarkt.

Doch auch negative Schlagzeilen sind keine Seltenheit: Es sind bereits mehrere Beinahezusammenstöße bewiesen. So soll sogar der zivile Luftverkehr in Los Angeles gestört worden sein, als eine Drohne einen Airbus A380 von der Lufthansa im Landeanflug nahezu berührte. Auch vor wenigen Wochen ist über München eine Drohne nur wenige Meter entfernt von einem Airbus während des Landeanflugs geflogen, weswegen dem Drohnenbesitzer nun ein Strafverfahren droht.

Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) sind etwa 30 Beinahezusammenstöße im laufenden Jahr protokolliert worden. In der Schweiz sorgte jüngst ein Fotograf für Aufsehen, der eine Drohne über ein Schweizer Atomkraftwerk steuerte und Bilder aus dem Schornstein aufzeichnete.

Bei steigender Beliebtheit und Flugeinsätzen dieser Fluggeräte sind tödliche Unfälle nur noch eine Frage der Zeit. Hinzu kommt die Gefahr von Rechtsbrüchen durch die heimliche Überwachung oder das ungewollte Filmen von Firmengeländen oder selbst von Nachbars Garten.

Die neue Rechtslage: Der Drohnen-Führerschein wird gefordert

In der Vergangenheit war die Regulierung der privaten oder gewerblichen Nutzung der zivilen Drohnen nur bedingt möglich, was zu einer offenkundigen Rechtsunsicherheit führte. Dies wird sich nun ändern.

Der Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt plante bereits Ende letzten Jahres eine Art „Drohnen-Führerschein“ mit strengeren Regelungen für den Einsatz von Drohnen durch Privatpersonen oder gewerbliche Nutzer. Dabei wird an Schulungen, bestimmte „Grenzen“ und deutlichere Aufklärung als Mindestmaß gedacht.
In der Zwischenzeit initiierte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) eine geplante Anpassung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO).

Der Plan sieht unter anderem vor:

  • Private Drohnen dürfen nicht höher als 100 Meter und nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers fliegen
  • Der Flug über Kraftwerke, Industrieanlagen, Militärgelände, Bundesfernstraßen und Eisenbahnlinien ist verboten.
  • Ebenso gelten Verbotszonen über Demonstrationen, Menschenansammlungen, Katastrophengebieten oder sonstigen Einsatzgebieten der Polizei oder anderer Sicherheitsbehörden.
  • Die gewerbliche Nutzung von Drohnen, beispielsweise für professionelle Aufnahmen oder Dienstleistungen, wird gesondert geregelt und kann weitestgehend durch die Bundesländer gestaltet werden.
  • Die gewerblichen Betreiber benötigen zukünftig den Drohnenführerschein, der die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt erfordert.

Was für Rechtsverstöße sind denkbar?

Es gibt zwar auch nach einer Neuregelung kein eigenständiges „Drohnen-Gesetz“, aber aus der LuftVO lassen sich hinsichtlich der kleinen elektronischen Flugkörper die genannten Einschränkungen ableiten. Inwieweit diese zukünftig kontrolliert werden, bleibt abzuwarten.

Und auch in den allgemeinen Gesetzen hierzulande finden sich vereinzelt Vorschriften, die diesbezüglich infrage kommen könnten. Im deutschen Strafrecht findet sich z.B. seit wenigen Jahren der Paragraph 201a Strafgesetzbuch (StGB). § 201a StGB verbietet die Herstellung von Bildaufnahmen von geschützten, höchstpersönlichen Lebensbereichen wie dem Wohnzimmer oder eines gegen Einblick besonders geschützten Raumes. Wer also mit einer Drohne unbefugt einen großen Sichtschutz des Nachbars überfliegt und ohne Einwilligung oder gegen den Willen des Bewohners Fotos bewirkt, könnte sich strafbar machen. Zudem schützen §§ 22, 23 KUG (i.V.m. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I, 1 I GG grundsätzlich auch vor der Verbreitung oder Zurschaustellung von Bildnissen, auf denen eine Person klar erkennbar als solche abgebildet ist. Weiter Voraussetzungen sind, dass dies ohne Einwilligung des Abgebildeten erfolgt und keine der in § 23 KUG genannten Ausnahmen greifen. Oft wird diesbezüglich argumentiert, die abgebildete Person sei nur ein „Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit“.

Und auch das Datenschutzrecht darf nicht ganz aus dem Auge verloren werden. Die Datenschützer warnten daher bereits vor 2 Jahren vor Rechtsverstößen durch die elektronischen Fluggeräte, die z.B. aus heimlichen Aufnahmen des Nachbargrundstücks oder Firmengeländen resultieren. Wenn Zäune und Sichtschutzanlagen problemlos durch die geräuschlosen Drohnen überflogen werden können, liegt in der Regel nicht nur ein strafbarer Hausfriedensbruch, sondern auch die Verletzung von individuellen Rechtsgütern, z.B. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 1, Art. 1 1 GG und § 22, 23 KUG vor.

Nun stehen neue gesetzliche Regelungen und ein persönlicher Eignungstest im Raum. Umgesetzt ist davon bislang nichts, was wohl auch daran liegen mag, dass die Europäische Kommission dem Bestreben des deutschen Ministers einen Riegel vorgeschoben hat und eine Beschränkung des Markts hierin erkennt. Und ein solcher „Boom“ wird längst erwartet.

Gesetze für die Zukunft?

Denn nicht zuletzt setzen Industrie und vor allem größere IT-Unternehmen auf innovative Konzepte rund um den Einsatz von Drohnen. Der weltgrößte Online-Händler Amazon arbeitet bereits an einer „eigenen“ Drohne, die eine schnellere Auslieferung der Ware gewährleisten könnte. Mittlerweile ist die Software bzw. Technologie so weit fortgeschritten, dass die „Amazon Drohne“ sogar die Umgebung verstehen, Hindernissen automatisch ausweichen und daher eigenständig den Weg zum Kunden finden soll. Ähnliche Konzepte befinden sich in den selbstfahrenden Fahrzeugen der nahen Zukunft. Facebook sieht sich veranlasst, größere Drohnen als eine Art fliegenden „Sendemast“ über bestimmten Regionen der Welt zu installieren, damit die Netzabdeckung vorangebracht und somit auch die Welt ein bisschen mehr miteinander „verknüpft“ wird.

Selbst die Berliner Polizei macht sich die Drohnen-Technologie für eine bessere Überwachung von öffentlichen Plätzen zunutze.

Die Zukunft der Drohne wie auch der Robotor-Technologie oder der autonomen Fahrzeuge scheint unaufhaltbar zu sein. Von entscheidender Rolle wird daher die Frage sein, wie der Gesetzgeber reagieren und die Vorschriften immer möglichst aktuell an die neuen technischen Möglichkeiten anpassen wird, um so auf die Rechte des Einzelnen weiterhin zu schützen, gleichwohl aber auch die wirtschaftliche Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht auszubremsen.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aber auch weitere bestehende Vorschriften (z.B. § 201a StGB, §§ 22, 23 KUG und aus dem Datenschutzrecht § 6b BDSG) müssen auch zukünftig ihre Schutzwirkung entfalten können und sollten nicht durch die fortschrittliche Technologien unterlaufen werden. Doch für die Geltendmachung der (Abwehr)ansprüche bedarf es erst einmal der Kenntnis der Rechtsverstöße – doch in vielen Fällen wird es hieran fehlen, beispielsweise bei versteckter Videoüberwachung oder immer kleineren Flugkörpern.

Interview mit den Copternauten

Passend zum Thema konnte ich vor einiger Zeit ein Interview mit Dennis Möbus und dem Team von den Copternauten führen.

Die Copternauten – haben sich vor über zwei Jahren gegründet. Sie bieten professionelle Luftbildaufnahmen in Foto und Video an, sind eigentlich ein rundum-Dienstleister. Anfänger können Flugschulungen bei Ihnen besuchen. Darüber hinaus reparieren, modifizieren und inspizieren sie auch Drohnen und sind leidenschaftliche Flieger.

Zunächst die Frage: Wie leicht fällt einem Laien eigentlich die Steuerung einer handelsüblichen, privaten Drohne? Und wie schnell bzw. weit kann diese problemlos fliegen?

Dennis Möbus, Copternauten: Sehr leicht. Nach wenigen Flügen beherrscht man bereits die Grundlagen im Fliegen. Einfach ist es durch die GPS-gestützte Steuerung geworden, die den Copter sehr einfach in der Luft hält. Normale Flugmodelle haben diese Möglichkeit nicht und müssen durchgehend gesteuert werden.

Gibt es auch geräuschlose oder kleinere Flugkörper, die schwer wahrnehmbar sind? Oder ist das eher Militärtechnik der Zukunft?

Durch die hohe Drehzahl der Motoren/Rotoren ist immer ein lautes Surren wahrzunehmen, selbst in großen Höhen. Ausspionieren, ohne dass es jemand merkt, ist daher kaum möglich.

Bei größeren Drohnen lassen sich Kameras installieren, insbesondere nutzen Fotografen oder Hobby-Filmer gern diese moderne Technik für ausgefallene Filmaufnahmen aus der Luft. Nimmt dieser Trend weiter zu und eine wesentliche Rolle bei Drohnen ein?

Dieser Trend nimmt sehr stark zu. Ich gehe davon aus, dass der Großteil ausschließlich hierfür gekauft wird. Beliebter werden allerdings immer mehr die Drohnen, die mit Kamera unter 5 KG kommen (leichtere Genehmigungsverfahren).

Dabei besteht jederzeit die Gefahr, dass auf diese Weise rechtwidrige Aufnahmen von Firmengeländen oder selbst durch heimliche Fotos vom Nachbargrundstück entstehen. Wie steht ihr dazu?

Wenn man sich an die geltenden Rechte hält, hat man eigentlich nichts zu befürchten. Wir hatten bisher noch nie Probleme, da wir im Vorfeld immer alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt haben. Das gilt nicht nur für die Privatrechte, sondern allgemein auch für die Aufstiegsgenehmigungen an sich.

Jüngst wurden Pläne bekannt, dass Amazon wie auch andere größere Unternehmen an Drohnen als neue Infrastruktur arbeiten. Diese könnten z.B. die Auslieferung von Waren an den Endkunden vereinfachen und beschleunigen. Und auch Facebook arbeitet offiziell seit einiger Zeit an größeren Flugkörpern, die als eine Art „W-LAN“-Station über bestimmte Gebiete fliegen und dort die Verbreitung des Internets fördern sollen. Habt ihr von derartigen Konzepten gehört und haltet ihr dies für realisierbar in naher Zukunft? Und wäre es ein Vorteil?

Ich gehe davon aus, dass dies alles eher Marketingprojekte sind. Die Rechtslage in Deutschland ermöglicht autonome Flüge zum Transport von Gütern jeglicher Art derzeit eigentlich nicht. Zudem darf man nicht über Menschenmengen fliegen und außerdem nur im Sichtbereich des Piloten. All das ist bei einem autonomen Flug nicht gewährleistet und würde entsprechend gegen mehrere gesetzliche Einschränkungen verstoßen. Ich denke hier wird sich in der Zukunft auch nichts ändern. Eher werden die Einschränkungen noch größer.

In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass es immer wieder zu Zusammenstößen oder Beinaheunfällen in der Luftfahrt kam. So soll eine Passagiermaschine im Landeanflug auf einem bekannten Airport in den USA fast mit einer Drohne kollidiert sein. Wie lässt sich dies regeln oder besser verhindern?

Der Hersteller müsste die Höhengrenze fest in der Drohne beschränken und diese Beschränkung auch nicht aufheben lassen. Hier sind wir wieder beim Thema: Hält man sich an die geltenden Gesetze, sind solche Beinaheunfälle und Zusammenstöße eigentlich unmöglich. Technisch wäre es kein Problem in die Steuerungsapps etwas Entsprechendes einzuprogrammieren, bisher haben sich die Hersteller allerdings noch nicht zu diesem Schritt entschieden – warum auch immer.

In Deutschland kam im vergangenen Jahr aus der Ecke des Verkehrsministeriums der Vorschlag, einen so genannten „Drohnenführerschein“ einzuführen. Dieser sieht je nach Nutzung und Größe gewisse Schulungen und Einschränkungen der Drohnennutzung vor? Eure Meinung dazu? Sinnvoll, übertriebene Vorsichtsmaßnahme oder reine Politik?

Wir begrüßen die Einführung eines entsprechenden Führerscheins. Diese wäre natürlich geknüpft mit einer Vereinheitlichung der Genehmigungslage in Deutschland. Leute, die professionell mit Drohnen arbeiten, sollten es etwas leichter haben, gleichzeitig aber die Hobbypiloten in ihrer Freiheit etwas mehr eingeschränkt werden. Zudem hat jedes Bundesland derzeit noch seine eigenen Regeln, eine bundesweit einheitliche Regelung wäre wünschenswert. Zudem wäre auch eine Kennzeichnungspflicht, ähnlich eines Nummernschildes (was auch digital möglich wäre) wünschenswert. Dann würden sich viele sicher auch mehr Gedanken machen, bevor sie gegen Gesetze verstoßen.

Wie könnte eine stärkere Regulierung oder gar Verschärfung der Rechtslage auch hinderlich für die technische und wirtschaftliche Entwicklung in Europa sein?

Also die Unternehmen, die entsprechende Arbeiten mit Drohnen professionell betreiben, haben meiner Meinung nach keine großen Probleme mit einer Verschärfung.

Wie sieht ihr die Entwicklung des Marktes? Werden dank sinkender Preise und immer neuer Modelle bald Drohnen und vergleichbare Flugkörper zu einem Massengeschäft? Hat bald jeder zweite eine Drohne als Hobby?

Die Flugkörper sind bereits heute ein Massengeschäft und werden es natürlich immer mehr. In Deutschland werden täglich mehrere tausend Flugmodelle verkauft, der Markt wächst stetig und die Modelle verbessern sich in ihrer Technik rasant. Es ist eher interessant, wie die Modelle wohl in ein paar Jahren aussehen werden und vor allem, was sie auch dann alles können.

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Marketing & Recht: Interview mit dem Marketing-Spezialisten Christian Faller

Werbung, Marketing sowie auch Social Media gehen längst einher mit rechtlichen Fragestellungen, insbesondere berührt das Marketing hierzulande das Datenschutzrecht und IT-Recht. Obgleich wohl weiterhin beide Themenbereiche von jeweiligen Spezialisten ausgeübt werden, sollten Werber und Werbeagenturen einige rechtliche Aspekte im Auge behalten. Warum das so ist und welche Sichtweise die Werber vom Datenschutz haben, wollte ich einmal näher herausfinden. Hierzu führte ich ein Interview mit einem seit vielen Jahren (auch international erfolgreichen) kreativen Kopf – Christian Faller ist Gründer und Geschäftsführer von deepr, einer digitalen Werbeagentur aus Stuttgart, die sich schwerpunktmäßig um Websites, Digitalstrategie und Social Media Kampagnen für kleine und mittelständische Unternehmen kümmert. Zusätzlich wirkt(e) er bei diversen Blogs (gefahrgut blog) und Online-Aktivitäten mit und weiß, wie die virtuelle Welt so tickt.

 

Christian Faller, Gründer von deepr (Bild: © deepr)
Christian Faller, Gründer von deepr (Bild: © deepr)

Frage: Hallo Chris, Ich hoffe du hast die Feiertage gut und stressfrei überstanden bei angemessener „Work-Life-Balance“. Gab es denn noch Bücher oder nur noch eBooks unter dem Weihnachtsbaum?

Christian Faller: Das habe ich, ich hoffe du auch! Es gab wie jedes Jahr viele Bücher. Leider gibt es im deutschen Kindle Store noch immer keine Möglichkeit eBooks zu verschenken. Das ist sehr schade und längst überfällig – im US Store geht das schon seit Jahren.

Pünktlich zum Jahreswechsel stellt sich natürlich die Frage: Wie sieht die perfekte Marketing-Strategie im Jahre 2016 aus? Wie haben virale Kampagnen, Facebook und Co. das Internet in den vergangenen 12 Monaten verändert und was für Rückschlüsse lassen sich daraus für 2016 gewinnen?

In 2015 gab es vor allem eine bedeutende Veränderung für Social Media Kampagen. Der Einsatz von Mediabudget für den Kauf von Reichweite hat enorm an Wichtigkeit gewonnen. Facebook und auch andere Plattformen schnüren den Gürtel der organischen Reichweite immer enger und zwingen Unternehmen immer mehr dazu, Geld in die Hand zu nehmen, um die gewünschte Reichweite zu erzeugen. Ohne Mediaspending geht fast nichts mehr. Positiv gesehen lässt sich mit etwas Geld aber relativ viel erreichen und die Targeting Möglichkeiten gerade von Facebook sind nach wie vor exzellent und verbessern sich weiterhin. Eine erfolgreiche Kampagne stützt sich also auf eine gute Idee mit exzellenter Umsetzung, steht und fällt aber in den meisten Fällen mit dem schlauen Einsatz von Werbebudgets.

Bleiben wir noch mal kurz persönlich: Wie viele Stunden muss man dafür täglich auf Facebook oder twitter unterwegs sein, um immer auf dem neuesten Stand zu sein? Oder muss man gar nicht alle 5min auf twitter gucken?

Wichtig ist meiner Meinung nach nicht, wie aktiv oder nicht aktiv man ein Netzwerk nutzt, sondern wie gut man dessen Nutzer versteht, die Demografie dahinter kennt und die Mechanik der Werbemöglichkeiten und Content-Distribution durchschaut hat. Es ist für uns wesentlich wichtiger uns durch den Dialog mit Kollegen, anderen Agenturen und Bloggern über Best-Practice Beispiele auszutauschen als alles selbst zu erproben. Schlussendlich lernt man am meisten immer aus Erfahrung – diese muss aber nicht immer zwangsläufig die eigene sein.

Derzeit rollt ja wieder eine weltweite Marketing-Welle für den neuen Star Wars Film. Die Supermarkt-Kette REWE verteilt an der Kasse je Einkaufswert solch „Shells“ und Spielerhersteller wie auch LEGO haben ihre Sondereditionen zu Star Wars. Und auch bereits die Marketing-Strategen der „Minions“ zeigten uns, wie umfassend Werbung sein kann. Es gab Tic Tacs von Minions wie auch Überaschungseier-Figuren, nebenbei noch Minions Figuren beim Kauf von Bananen und Amazon hatte zum Start des Films gleich das gesamte Design der Startseite dieser Kampagne angepasst. Funktioniert ein solches Konzept nachhaltig oder stößt es nicht nach einer gewissen Zeit auf Ablehnung? Oder ist es eine WIN-WIN-Situation in der Werbung?

Zuerst einmal ist ein solcher Werbedruck natürlich nur von ganz, GANZ wenigen Unternehmen finanzierbar. Außerdem funktioniert das auch nicht für jedes Produkt, sondern nur ausgesprochen hedonistische Dinge – wie zum Beispiel einen Kinofilm – mit denen wir im Alltag gerne konfrontiert werden. Das muss man vorsichtig abwägen, ob es funktioniert oder nicht. Gerade beim Thema „Minions“ wurde ja aber bereits so derart viel im Vorfeld mit Merchandise gearbeitet, dass eine breite Beliebtheit in der Bevölkerung quasi nachgewiesen war. Wenn z.B. ein Waschmaschinen-Hersteller einen solchen Werbedruck aufbauen würde, würde sich der Effekt sehr schnell ins Gegenteil verkehren, da wir hier ein sehr nüchternes, unemotionales Produkt haben, das völlig anders beworben werden muss. Kategorisch kann man also nicht sagen, ob so etwas gut oder schlecht ist.

Warum sollte ich denn zu Subway Essengehen oder einen VW kaufen, weil da jemand – etwas platt formuliert – in der Werbung mit einem Lichtschwert herumhantiert? Oder ist dies eher nur „Image-Pflege“?

Diese Marken nutzen „Star Wars“ aus genau einem Grund als Werbebotschaft: Selektive Aufmerksamkeit. Die Menschen werden im Alltag von zahllosen Werbebotschaften bombardiert. Sie können nicht einmal einen Bruchteil davon wahrnehmen. Das, was sie wahrnehmen, muss zu ihrem sogenannten situativen Involvement passen. Und das ist für das Thema Star Wars gerade immens hoch. Der neue Film ist in aller Munde, Lichtschwerter sind sozusagen Magnete für die Augen. Subway nutzt dieses Momentum, um auf der Welle der Aufmerksamkeit Augen anzuziehen. Mehr als es ein bloßes Sandwich tun würde. Und dass es dann noch Spielzeug zu bestimmten Subs gibt, schadet natürlich auch nicht, um die Hardcore Fans tatsächlich zu einem Extrabesuch zu animieren. Ich glaube nicht zwangsweiße, dass Subway im Laufe der Kampagne signifikant mehr Subs verkauft. Allerdings erhalten sie viel Aufmerksamkeit für ihre Marke, die auf das langfristige Image beim Verbraucher einzahlt.

Personalisierte Werbung vs. Datenschutz

Apropos Werbung: „Personalisierte Werbung“ ist ja gemeinhin so ein Keyword, womit die Unternehmen nahezu jede Aktivität und Nutzerauswertung/Analyse rechtfertigen. Wer im Internet nach Schuhen oder Flügen suchte, kann sich die nächsten Stunden im Internet über passende Angebote auf anderen Seiten erfreuen. Wie steht ihr dazu?

Ich bin hier geteilter Meinung. Personalisierte Werbung nach generellen Interessen oder meinen demografischen Daten, finde ich gut. Ich selber sehe lieber Werbung von Dingen, die mich halbwegs interessieren. Und ich glaube – wenn auch unterbewusst – den meisten Leuten geht es hier so. Aber das Retargeting, was du oben beschreibst, sehe ich kritisch. Zum einen, da es wirklich derart spezifisch ist, dass es der auf diese Weise werbenden Marke eine negative Assoziation gibt, da es einen Touch von Big Brother hat. Zu anderen, weil es ganz oft so ist, dass ich diese Produkte der Marke bereits gekauft habe und mich dann die Werbung über dieselben Sneaker, an denen ich ja nun kein Interesse mehr habe nach dem Kauf, regelrecht stört. Es kommt nur selten vor, dass wir Kunden zu Retargeting raten.

Im Doku-Film „Democracy“ zur kommenden Datenschutz-GrundVerordnung der EU heißt es unter anderem „Daten sind das neue Öl“. Man kann es wohl kaum treffender ausdrücken. Als Werbe-Industrie oder Marketing-Abteilung möchte man gewiss möglichst viele Daten von Kunden und potentiellen Kunden sammeln oder nicht?

Ja, absolut. Allerdings natürlich nur relevante Daten. Alle Daten, die ich besitze, die aber irrelevant sind, machen es für mich de facto schwerer eine informierte Entscheidung zu treffen. Es gibt meiner Meinung nach auch wenige Unternehmen, die mit Big Data bereits wirklich gut umgehen können. Das ist ein sehr spannendes Feld! Ich finde bei diesem Punkt aber den Aspekt sehr wichtig, hier fair vorzugehen. Es sollte dem Verbraucher immer möglich sein, zu entscheiden, was für Daten gesammelt werden und dies sollte auch transparent geschehen. Und beim Werbetreibenden liegt eine große Verantwortung, mit diesen Daten verantwortungsbewusst umzugehen, sie nicht unrechtmäßig einzusetzen oder gar weiterzuverkaufen. Seth Godin hat in seinem Buch „All Marketers Are Liars“ eine sehr treffliche Analyse zum Thema Verantwortung von Marketingverantwortlichen geschrieben. Würde das Buch heute noch einmal neu geschrieben, würde sich Herr Godin sicher auch dem Thema Big Data widmen.

Setzt ihr da euch bzw. dem Kunden diesbezüglich gewisse Grenzen oder überlässt ihr diese Entscheidung dem Kunden?

Wir sammeln immer nur das Nötigste an Daten. In den meisten Fällen sind das anonyme Website Statistiken. Manchmal sammeln wir noch E-Mail Adressen oder Namen, die aber ausschließlich zum vereinbarten Zweck eingesetzt werden und denen sich der Kunde jederzeit wieder auf eigenen Wunsch gemäß den geltenden Bestimmungen (z.B. mittels Auskunftsrecht und Widerspruchsrecht, die sich in Datenschutzbestimmungen oder Nutzungsbestimmungen wiederfinden) entziehen kann. Wir achten da auf Klarheit und einen sorgsamen Umgang mit den Daten zum beschriebenen Zweck wie einem Gewinnspiel.

Bei der Beratung von Unternehmen, insbesondere hinsichtlich ihrer Online-Präsenz kommt ihr ja auch mit rechtlichen Fragestellungen in Berührung. Inwieweit berücksichtigt ihr dabei das geltende Recht und erteilt Hinweise bezüglich der Einhaltung von zwingenden Vorschriften?

Wir halten uns hier regelmäßig über einschlägige Websites und Blogs auf dem Laufenden, sprechen aber bei Fragen auch häufig mit unserem Anwalt. Gleichzeitig weisen wir Kunden aber stets darauf hin, dass die Sorgfaltspflicht, dies alles zu überprüfen, letztendlich bei Ihnen liegt und legen nahe, dies von einem unabhängigen Anwalt prüfen zu lassen. Immerhin sind wir keine Juristen und es ist auch wichtig das klarzustellen. Das Thema Recht ist ein überaus komplexes Konstrukt, das sich so häufig ändert, dass es einfach eines Spezialisten bedarf. Wir kümmern uns um eine technisch sauber Umsetzung und beraten fachgerecht, verweisen bei diesem Thema aber an anderen Ansprechpartner. Wir würden z.B. nie die AGB oder Datenschutzbestimmungen des Auftraggebers selber schreiben, sondern bauen diesbezüglich auf die Leistung von Anwälten oder Fachleuten.

Empfehlt ihr den Kunden die Einbindung von Google Analytics oder greift ihr zu anderen Anbietern? Und wie sieht es mit sonstigen Tracking-Tools aus?

Wir arbeiten im Idealfall mit Google Analytics, da es das stärkste Tool ist. Wenn datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, nutzen wir zum Teil auch Piwik. Andere Tools kommen in der Regel nicht zum Einsatz.

Die Technik schreitet immer weiter voran. Vieles ist möglich, gleichwohl rechtlich umstritten. Verwendet ihr bzw. eure Kunden z.B. Facebook Custom Audiences?

Nein, wir haben noch nie mit Custom Audiences gearbeitet. Die Targeting Möglichkeiten von Facebook sind auch abseits davon so gut, dass wir hier noch nie Bedarf gesehen haben. Wenn uns eine rechtmäßige E-Mail Liste vorliegt, dann eigentlich immer, weil Leute sich für einen Newsletter unter den korrekten Bedingungen (mit Opt-In Verfahren) angemeldet haben. Und dann ist der Newsletter selbst auch ein weitaus besseres Tool, um diese Leute direkt zu erreichen.

Social Media Recht – worauf Unternehmen achten sollten

Seit geraumer Zeit hat sich das „Social Media Recht“ entwickelt. Unternehmen sowie deren Mitarbeiter müssen sich bei ihrem Social Media Auftritt und insbesondere bei Gewinnspielen oder sonstigen Aktivitäten an zahlreiche Gesetze halten. Es empfiehlt sich daher, so genannte „Social Media Guidline“ für das Unternehmen zu entwerfen. Wie steht ihr dazu und habt ihr bereits Erfahrung in diesem Zusammenhang sammeln können?

Wir erstellen häufig Richtlinien. Diese beziehen sich aber eher auf inhaltliche Punkte wie Frequenz, Plattformen, Umgangston, Dos und Don’ts etc. Rechtlich gesehen weisen wir auch an dieser Stelle auf bestehende Gesetze hin, die uns bekannt sind, stellen aber sicher, dass ein Jurist mit im Boot ist, der die Details fachgerecht wiedergeben und ggf. verschriftlichen kann. Wir würden selbst keine Guidelines erstellen, die rechtliche Aspekte abdecken. Schon allein, weil diese sehr häufig geprüft und aktualisiert werden müssen und ansonsten eine große Gefahr darstellen können.

Ja das stimmt wohl. Social Media Richtlinien stellen ja einen Katalog an Rechtsfragen dar, derer sich eher ein Anwalt oder Datenschutzbeauftragter annehmen sollte. Dennoch: Inwiefern findet immer mehr eine Verknüpfung von unterschiedlichen Dienstleistungen statt? Muss der Werber bald auch noch Jurist sein oder der Jurist auch gleichzeitig Werber?

Am besten wäre das! Allerdings wird das nicht möglich sein. Ich denke daher, dass sich schlicht die Zusammenarbeit dieser beider Berufsgruppen intensivieren muss.

Nun denn. Vielen Dank für das Interview! Ich wünsche Dir bzw. deinem Team auch zukünftig tolle und spannende Aufträge und viel Erfolg!

Hinweis: Die Bildrechte liegen bei deepr

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Spam-E-Mails von Facebook: Du hast mehr Freunde auf Facebook als du denkst?

Zugegeben, sich über Spam-E-Mails und nervige Werbe-E-Mails zu echauffieren ist – wie man ja heutzutage so zu sagen pflegt – „voll 90er ey“. Denn mittlerweile sind nicht nur Spamfilter und Antiviren Programme kostenlos und gut praktikabel, sondern auch bei den bekanntesten E-Mail-Systemen und Anbietern längst automatisch integriert.

Und wenn dann immer noch eine nervige Mail durchrutscht, dann kann man sie sekundenschnell löschen. Auch dürften sich die meisten Unternehmen hierzulande an die Deutsche Rechtslage halten oder dieses zumindest versuchen, so dass man mit einem Klick auf die „klein leserliche“ Schrift unterhalb des Textfeldes der E-Mail aus irgendwelchen Newsletter Systemen entfernen lassen kann.

Bei der E-Mail Werbung soll es auf die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten ankommen (Vgl. Ohly/Sosnitza, UWG, § 7 Rn. 61 ff), andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen aus dem UWG (Vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) wie beispielsweise Abmahnungen und Ansprüche auf Unterlassen und Schadensersatz. Ebenso ist der Datenschutz betroffen, z.B. die Voraussetzungen an die Einwilligung nach §4a BDSG. Eine solche Einwilligung habe ich eigentlich nicht wissentlich erteilt, aber wer liest schon die AGB und Nutzungsbedingungen bei Portalen und in den sozialen Netzwerken, erst Recht nicht bei der Anmeldung. In diesem Fall willigt man ja in sehr vieles ein, wie die Einwilligung der Nutzung all meiner Fotos, Informationen und Kontaktdaten und setzt schnell sein Häkchen an den ganzen Checkboxen. Aber es könnte durchaus sein, dass sich diese Benachrichtungen eigentlich unter der unzumutbaren Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG subsumieren lassen.

Aber über das rechtskonforme E-Mail Marketing lässt sich seitenweise diskutieren – ich werde dies bei Zeiten einmal anreißen und/oder gute Artikel in diesem Blog verlinken.

Über eine Sache möchte ich an dieser Stelle dennoch sprechen, weil sie mich schon lange nicht mehr nervt, sondern eher belustigt.

Vor geraumer Zeit habe ich mich mit einem „Fake-Profil“ bei Facebook angemeldet, um diesen kurzfristig im Zuge von Recherchearbeiten einiger Apps und Programme zu nutzen, auch unter anderem für einen Artikel über den Datenschutz bei Apps. Der Facebook-Account wurde nie genutzt, nur mit ganz wenigen Informationen gefüllt und ist einer dieser ungeliebten Karteileichen, wobei er ja doch irgendwie die Statistiken „User-Zahlen in Deutschland“ positiv beeinflusst.

Seitdem bekomme ich regelmäßig immer wieder dieselbe Info-E-Mail von Facebook „Du hast mehr Freunde auf Facebook als du denkst“. Auch oder gerade wegen der Inaktivität des Accounts möchte man mich seitens facebook über diese erfreuliche Nachricht unterrichten!

Es wäre untertrieben zu behaupten, diese Mails kämen ab und zu. Nein, ich habe angefangen vor einigen Monaten sie zu speichern und zu zählen.

Alle 3 Tage klingelt der DHL-Paketbote

E-Mail Spam durch Facebook. Alle Tage wieder, kommt..
E-Mail Spam durch Facebook. Alle Tage wieder, kommt..

Die Zahlen lesen sich nicht schlecht: Zwischen dem 12.03.2015 und heute (17.8.2015) habe ich diese Info-E-Mail 58 Mal (!!!) erhalten. Ja, ihr lest richtig, 58 Mal.

Allein 15 Mal im Monat Juli 2015, z.B. am:
08.07.2015
10.07.2015
13.07.2015
14.07.2015
16.07.2015
18.07.2015
20.07.2015

Es sieht danach aus, dass der August dies sogar noch toppen dürfte! Ranhalten Facebook!

Also man sollte sich überlegen, ob dies nicht bereits einen Eintrag im Guinness Buch der Rekorde verdient hat. Nur noch DHL ist nerviger.

Nun wird man mir entgegen halten, dass man sich problemlos im Facebook-Profil einloggen und die Benachrichtigungen via E-Mail deaktivieren kann.

Und den vielen Einstellungen hinsichtlich der Benachrichtigungen und des Datenschutzes sei Dank, kann man jedenfalls solch E-Mails verhindern. Oder man löscht einfach sein Profil – dann hat man ohnehin Ruhe, was ich auch getan habe.

Privatsphäre: Facebook-Einstellungen zu den Benachrichtigungen

Die Facebook „Du hast mehr Freunde auf Facebook als du denkst“-Mails lassen sich wie folgt deaktivieren:

Unter den Privatsphäre-Einstellungen „Weitere Einstellungen“ finden sich die Benachrichtigungen zu den einzelnen Konten (Mail, Handy). Dort können (in guter „Opt-In“-Lösung) sich jedwede Benachrichtigungen einstellen, respektive deaktivieren. Gleichzeitig zeigt sich natürlich, was alles eigentlich mal vorgesehen war. Hätte ich alles aktiviert, kämen wohl locker 100 Mails am Tag von Facebook in meinem Mail-Postfach an.

Facebook: Benachrichtigungen per Mail deaktivieren
Facebook: Benachrichtigungen per Mail deaktivieren

Facebook und der Datenschutz

Erwähnenswert ist allerdings, dass sich auch die deutschen Gerichte schon das eine oder andere Mal mit diesem Thema zu befassen hatte.

So wurde der frühere Facebook „Freundefinder“ bereits im Jahre 2010 von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) beanstandet. Und in einem Gerichtsprozess unterlag Facebook 2014 dann diesem Verband auch in zweiter Instanz vor dem Kammergericht Berlin (Az. 5 U 42/12). Denn die Richter sahen in dieser Funktion einen Rechtsverstoß, weil es unter anderem an der notwendigen vorherigen Einwilligung des Nutzers fehle in der Weitergabe des Adressbuches zur Kontaktaufnahme mit „Freunden“ aus den Kontaktdaten. Ohne (korrekter) Einwilligung selbstverständlich.

Und auch die „tell a friend“-Funktion soll nach Ansicht des Bundesgerichtshof eine Art „Spam“ als unzumutbare Belästigung darstellen, die nach dem UWG (Wettbewerbsrecht) abgemahnt werden kann und ebenjene Ansprüche von Unterlassen und Schadensersatz ermöglicht (BGH, Urt. v. 12.9.2013 – I ZR 208/12).

Ebenso kritisieren viele die Datenschutzbestimmungen bei Facebook, was ich an dieser Stelle einmal sein lasse, denn das füllt ganze Bücher.

Aber Facebook ist natürlich nicht mit den Info-Mails allein, denn ich erinnere mich auch an einige ältere Online-Shops, die mich teilweise täglich mit Angeboten per E-Mail „vollgemüllt“ haben.

Und irgendwie hat Facebook ja auch sogar Recht: Denn ich habe gewiss mehr Freunde auf Facebook als ich denke. Allerdings ist meine Definition von Freundschaft eben eine andere. Was will ich mit 2000 Facebook-Freunden?!