Das OLG München (OLG München, Urt. v. 17.03.2016, Az. 29 U 368/16) hält die BILD-Kampagne „BILD stellt die Hetzer an den Pranger“ aus dem letzten Jahr entgegen der Auffassung des LG München in erster Instanz für unzulässig. Nach Auffassung des Gerichts habe das Foto der Antragstellerin keinerlei Mehrwert. Die Veröffentlichung der Inhalte der Antragstellerin in der beanstandeten Form sei somit rechtswidrig.
Die BILD veröffentlichte Ende Oktober 2015 in der Print-Ausgabe sowie auf der Web-Präsenz die […]