Drohnenflüge über Nachbarsgrundstücke

Verkehrsminister Dobrindt will Drohnenführerschein und schärfere Regelungen für Drohnenbesitzer einführen

Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, plant der Verkehrsminister Alexander Dobrindt eine Art „Führerschein“ für Drohnen einzuführen. Auch sollen stärkere Regelungen für Drohnenbesitzer insgesamt mehr Sicherheit und Schutz der Bevölkerung bringen.

So sind Drohnen mittlerweile erschwinglich und werden nicht nur von professionellen Kameraleuten für Dreharbeiten genutzt, sondern auch von Privatpersonen für schöne Hobby-Aufnahmen. Dabei können die kleinen Flugkörper leise im Himmel schweben und über das Nachbargrundstück oder sogar Firmengelände fliegen, ohne dass es jemand mitbekommt.

Es liegt auf der Hand, dass so Einblicke in die Privatsphäre oder Betriebsgeheimnisse möglich sind. Aus diesem Grund warnten bereits die Datenschützer vor den Drohneneinsatz und zeigten auf, welche rechtlichen Ansprüche den Opfern zustehen bzw. wie diese sich gerichtlich wehren können.

Nun soll also der Luftraum für Drohnen stärker reglementiert werden. Unter anderem sieht der Plan vor, dass die Drohnen zukünftig gekennzeichnet werden sollen. Auch benötigen Drohnenbesitzer, die solche Drohnen aus gewerblichen Gründen nutzen, z.B. für professionelle Video- oder Fotoaufnahmen, wohl künftig einen Führerschein.

Führerscheinprüfung für Drohnenbesitzer

Der Benutzer muss folglich erst einmal eine Führerscheinprüfung erfolgreich ablegen, in welcher er „fliegerische und luftrechtliche Kenntnisse“ nachzuweisen hat. Wie dies genauer aussehen könnte, ist bislang nicht bekannt. Die Genehmigung soll dann zwischen 200 und 300 Euro kosten. Damit gehen weitere Beschränkungen einher. So dürfen Drohnen nur noch auf Sichtweite und nicht höher als 100 Meter in der Luft fliegen.

Des Weiteren soll es verboten sein, mit der Drohne über sensible Orte zu fliegen wie z.B. Industriegebäude, Gefängnisse oder Massenveranstaltungen. Sogar Wohngebiete stehen angeblich auf der Liste. Wird dieser Vorstoß bald Realität, dürften die einzig noch erlaubten Lufträume für Drohnen sehr überschaubar sein.

Diese Regelung bezweckt nicht nur den Schutz der Rechte von Privatpersonen oder Unternehmen, sondern dient der Sicherheit im Luftverkehr. Denn es ist bereits mehrfach vorgekommen, dass Rettungsflieger oder Hubschrauber durch eine Drohne in mehreren hundert Meter Höhe behindert wurden. So soll laut SPON in jüngster Vergangenheit ein Rettungshubschrauber während eines Rettungseinsatzes auf dem Weg in ein Krankenhaus fast mit einer Drohne kollidiert sein. Während der Pilot blitzschnell ausweichen und so die Gefahr eines Absturzes verhindern konnte, lässt sich der Besitzer der Drohne nicht ermitteln.

Ebenso flogen mehrfach Drohnen auf Firmenkomplexen oder in der Nähe von Atomkraftwerken. Die mögliche Spionage und heimliche Überwachung sollen nun durch die geplanten Regelungen eingeschränkt werden.

Der richtige Ansatz

Obwohl diese Gedankenspielerei auf dem ersten Blick befremdlich wirken, denn die Nutzer von ferngesteuerten Spielzeugautos oder Segelboten benötigen auch keinen Führerschein, sind die Forderungen konsequent und rechtlich nachvollziehbar. Spätestens wenn Nachbarn im Garten die heimliche Videoaufzeichnung mittels Drohe fürchten müssen, Firmen ausspioniert werden oder Rettungshubschrauber einen Beinahe-Unfall erleben, muss der Gesetzgeber reagieren. Die Nachbarshecke und der Sichtschutz sollen weiterhin ihren Zweck erfüllen und nicht überflogen werden. Darauf müssen wir uns alle verlassen können.

Ob sich die Drohnenbesitzer dann jedoch an diese Vorgaben halten, mag bezweifelt werden. Zu reizvoll ist der Flug über die Dächer. Allerdings führen die Ideen vom CSU-Politiker zur Sensibilisierung der Thematik. Wie die Idee letztlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

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